Arrêt de la Cour d’appel civile du Canton de Vaud du 21 avril 2015 / HC / 2015 / 549
Nicht amtliche Leitsätze : Die Vereinbarung der Software-Überlassung auf Zeit mit wiederkehrenden Nutzungsgebühren ist als Lizenzvertrag zu werten; sofern die Parteien eine Überlassung der Software auf Dauer vereinbaren, handelt es sich um einen Kaufvertrag. Falls
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