Urteil des Kantonsgerichts Schwyz vom 4. August 1998 / Akten-Nr. KG 436/96
Nicht amtliche Leitsätze: Auslegung eines Software-Lizenzvertrages mit einem dem Lizenznehmer eingeräumten Änderungsrecht, wenn in einen Nachtrag vereinbart ist, dass die Installation des Computerprogramms im Objektcode erfolge (E. 3.b)). Aufklärungspflicht des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer bezüglich
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