Handelsgericht des Kantons Zürich / Geschäfts-Nr.: HG190200-O / Urteil vom 21. März 2022
Nicht amtliche Leitsätze: Anforderungen der Behauptungs- und Substantiierungslast der Parteien (E. 2.3). Zulässigkeit des Verweises auf die Beilagen für die Erfüllung der Behauptungs- und Substantiierungslast (E. 2.4 f.). Auf einen Vertrag betreffend die Integration von
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