Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 28. August 2002
Nicht amtliche Leitsätze: Verträge mit unterschiedlichen Lieferanten als einheitliche oder getrennte Verträge (E. A.5)? Auf einen Vertrag, gemäss dem Hardware, Betriebs-Software und die Anwender-Software MS-Office zu liefern und diese sowie die von der Beklagten von
Weiterlesen