Handelsgericht des Kantons Zürich / Urteil und Beschluss vom 22. Dezember 2022 / Geschäfts-Nr.: HG200155-O U/dz
Nicht amtliche Leitsätze: Anwendbares Recht auf einen Vertrag über die Nutzung und individuelle Anpassung einer standardisierten Plattform sowie der deren Betrieb und Wartung: Kein einheitliches Rechtsverhältnis; Vertrag enthält werkvertragliche, lizenzvertragsrechtliche und auftragsrechtliche Elemente (E. 3.3).
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