Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 14. Februar 2021 / MHP Management- und IT-Beratung GmbH/TransnetBW GmbH /RPW 2021/1, S. 283 ff.

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Nicht amtliche Leitsätze: Die Weko teilt den IT-Sektor in Teilmärkte nach der Funktionalität der IT-Dienstleistungen sowie der Branche der Kunden auf. Von einer definitiven Marktabgrenzung sieht die Weko ab (Rz. 24). Segmente von IT-Dienstleistungen nach Funktionalität (Rz. 25). Segmente von IT-Dienstleistungen nach Branchen (Rz. 26). Bisher hat die Weko den räumlichen Markt jeweils nicht definitiv abgegrenzt (Rz. 27). Offengelassen, ob es einen Markt für  IT-Beratungsdienstleistungen für intelligente Energiesysteme gibt (Rz. 28 f.).

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Märkte für IT-Beratungsdienstleistungen für den Energiesektor und IT-Beratungsdienstleistungen für die Automobilindustrie
24. In ihrer bisherigen Praxis erwog die WEKO in Übereinstimmung mit der EU-Praxis den IT-Sektor in Teilmärkte nach der Funktionalität der IT-Dienstleistungen sowie der Branche der Kunden zu unterteilen. Von einer definitiven Marktabgrenzung wurde jedoch abgesehen. (FN 7: RPW 2018/3, 685, Rz 10 und Rz 13, Partners Group AG/Canada Pension Plan Investment Board/GlobalLogic Holdings Limited; RPW 2017/1, 121, Rz 31 ff., Computer Sciences Corporation/Hewlett Packard Enterprise Services; KOMM, COMP/M.7458 vom 15.12.2014, Rz 15 IBM/INF Business of Deutsche Lufthansa.)
25. Betreffend die Unterteilung von IT-Dienstleistungen nach der Funktionalität hat die WEKO in Übereinstimmung mit der EU-Kommission folgende Segmente identifiziert: (i) Beratung; (ii) Umsetzung inkl. Softwareentwicklung; (iii) IT-Outsourcing; (iv) Business-Process-Outsourcing; (v) Software-Support; (vi) Hardware-Support und (vii) Ausbildung und Schulung.(FN 8: Siehe RPW 2020/2, 641, Fn 18, Apollo/Tech Data; RPW 2018/3, 685, Rz 10, Partners Group/Canada Pension Plan Investment Board/GlobalLogic Holdings Limited; KOMM, COMP/M.7458 vom 15.12.2014, Rz 16 IBM/INF Business of Deutsche Lufthansa.)
26. Betreffend die Segmentierung von IT-Dienstleistungen nach Branchen unterteilte die WEKO folgende Branchen: (i) Bankwesen und Wertpapiere; (ii) Kommunikation; (iii) Medien und Dienstleistungen; (iv) Ausbildung; (v) Behörden; (vi) Gesundheitsdienstleister; (vii) Versicherung; (viii) Herstellung und Bodenschätze; (ix) Einzelhandel; (x) Transport; (xi) Energie und (xii) Grosshandel. Letztlich hat die WEKO die sachliche Marktabgrenzung offen gelassen.(FN 9: RPW 2020/2, 642, Fn 19, Apollo/Tech Data; RPW 2017/1, 121, Rz 33, Computer Sciences Corporation/Hewlett Packard Enterprise Services.)
27. In räumlicher Hinsicht ging die WEKO in früheren Entscheiden von nationalen Märkten im Bereich IT-Dienstleistungen aus.(FN 10: RPW 2002/4, 633 Rz 22, IBM Deutschland GmbH, Berlin, et PwC Consulting AG, Zürich; RPW 2001/4, 757 Rz 25, Swisscom AG und AGI IT Services AG.) In späteren Entscheiden hielt sie fest, dass der räumlich relevante Markt im Bereich IT-Dienstleistungen aufgrund des nachfrageseitigen Verhaltens unter Umständen räumlich auch weiter abgegrenzt werden könnte. Allerdings grenzte die WEKO den räumlichen Markt in jenen Entscheiden jeweils nicht definitiv ab.(FN 11: Siehe RPW 2020/2, 642, Rz 13, Apollo/Tech Data; RPW 2017/1, 122, Rz 39 und Rz 40, Computer Sciences Corporation/Hewlett Packard Enterprise Services.)

Markt für IT-Beratungsdienstleistungen für intelligente Energiesysteme
28. Weder die WEKO noch die Europäische Kommission haben sich bisher mit einem möglichen Markt für IT-Beratungsdienstleistungen für intelligenten Energiesystemen befasst.
29. Da wie nachfolgend aufgezeigt, der Zusammenschluss aus wettbewerbsrechtlicher Sicht keine Bedenken aufwirft, wird im Sinne einer Arbeitshypothese vom engst möglichen Markt ausgegangen. Dies ist vorliegend der Markt für IT-Beratungsdienstleistungen für intelligente Energiesysteme in der Schweiz.

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Quelle: RPW 2021/1, S. 283 ff.
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