Urteil des Handelsgericht Zürich vom 17. Februar 2000
Nicht amtliche Leitsätze: Qualifikation eines Vertrages gemäss dem eine Datenbank und Standardsoftware geliefert und installiert, Software an die spezifischen Bedürfnisse des Kunden im Rahmen einer Parametrisierung angepasst wird und die Mitarbetier des Kunden geschult werden
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