Sentenza del Tribunale federale del 6 dicembre 2007 / 4A_251/2007 /biz
Nichtamtliche Leitsätze: Sofern die Parteien bei einem kaufrechtlichen Vertrag (hier Lieferung eines EDV-Systems bestehend aus Standardsoftware und Hardware, mit Installation, die aber nur untergeordneter Bedeutung war – siehe E. 3) eine unentgeltliche Nachbesserung vereinbaren, finden
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