Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 22. April 1994 / Prozess Nr. CG930442.U/GBGA6Z
Nicht amtliche Leitsätze: Vertriebsvertrag mit Lieferung der Softwareexemplare nach Abruf; Rechtslage nach Auslaufen des Vertrags, wenn der Lizenznehmer noch nicht alle bereits bezahlten Softwareexemplare abgerufen hat.
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